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Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

Details

Haben Sie schon mal was von dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört? Nein? Dann haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie:

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

• Leistungen nach dem SGB II (Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld) - Antragsstellung beim Jobcenter Landkreis Kassel

• Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) - Antragsstellung beim Landkreis Kassel

• Wohngeld und/oder Kinderzuschlag - Antragsstellung beim Landkreis Kassel

• Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Antragsstellung beim Landkreis Kassel

haben.

Es werden folgende Leistungen gefördert:

• eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge (tatsächliche Kosten)

• mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten (tatsächliche Kosten)

• der persönliche Schulbedarf,

• die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (ab der 11. Klasse)

• Lernförderung

• die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Kindergarten)

• die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule)