Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
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Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
Taxiunternehmen
Buchführungshelfer
Finanzanlagenvermittler
Güterkraftverkehrsunternehmen
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
in Teilbereichen das Handwerk
Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
Inkassobüros
Krankentransporte
Immobilien- und Darlehensmakler
Pflegedienste
Privatkrankenanstalten
Spielhallen
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
Versicherungsvermittler
Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbe
Reisegewerbe
Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.